Gewerbegebiet „Grasberg West“

Stellungnahme unserer Fraktion v. 20.01.2024

und öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Grasberg (vom 15.01.2024 siehe unten)

wir verfolgen mit Sorge die aktuelle Hochwassersituation an Wörpe und Wümme. Es wird deutlich, dass Strategien zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels nicht nur den Bau und die Stärkung von Deichen betreffen. Auch auf kommunaler Ebene besteht dringender Handlungsbedarf in Bezug auf die Bauleit- und Gewässerplanung.

Die Niederschläge in Niedersachsen brachten einen ungewöhnlich nassen Oktober und November. Der Dezember war der niederschlagreichste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, viele Flüsse führten über Weihnachten hinaus Hochwasserwellen flussabwärts, dazu kamen einige Sturmfluten, die zu schweren Überschwemmungen an Wörpe und Wümme in Lilienthal, Borgfeld und Timmersloh führten. Im Ergebnis brachte das Jahr 2023 mit 1070 l/m² (746 l/m² Referenzperiode 1961 bis 1990) fast 45 Prozent mehr Niederschlag. Klimamodelle deuten darauf hin, dass überdurchschnittlich hohe Niederschläge und damit auch hohe Fluss- und Grundwasserpegel im Winter in Niedersachsen keine Ausnahme bleiben werden.

Die Gemeinde Grasberg plant die Realisierung eines 9 ha großen Gewerbegebiets zwischen Wörpe und Wörpedorfer Straße im Rahmen der Bauleitplanung. Die Baufläche liegt im ursprünglichen Überschwemmungsgebiet des Flusses, obwohl sie nur durch einen Wirtschaftsweg vom festgesetzten Überschwemmungsgebiet getrennt ist. Im Landschaftsrahmenplan des Landkreises Osterholz wird die Fläche als „Überflutungsraum mit Bedeutung für die Hochwasser-Retention“ dargestellt.

Das Oberflächenwasser von nahezu 9 ha versiegelter Fläche soll über ein Regenrückhaltebecken in die Wörpe eingeleitet werden. In unserer folgenden Stellungnahme (siehe unten) zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet Grasberg-West“, zeigen wir auf, dass durch die aktuelle Planung die hydraulische Belastung des Flusses und somit das Hochwasserproblem in Grasberg, Lilienthal, Borgfeld, Timmersloh und weiter flussabwärts zusätzlich verschärft wird. Wir appellieren nochmals eindringlich darum, von der Planung für das Gewerbegebiet unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Grasberg, Lilienthal und der Ortschaften Timmersloh und Borgfeld an diesem Standort abzusehen.

Da in der Ausschusssitzung des Ausschusses für Bau, Plaung und Entwicklung vom 18.12.2023 seites des Rates keine Mehrheit gefunden wurde, die von unserem Fraktionsvorsitzenden beantragte Berechnung einer Simulation des Volumensverlaufs bei unterschiedlichen Umweltbedingungen für das Regenrückhaltebecken durchzuführen (siehe Protokollunterlagen der Ausschusssitzung auf Seite 5) wurde folgende Stellungnahme durch uns erstellt

um die hier im Verfahren beteiligten Personen und Gremien die oben genannten Informationen zur Verfügung zu stellen und auf die technischen Problematiken (hier im Bezug auf die vom Landkreis vorgegebenen Nebenbestimmungen aus dem Zielabweichungsverfahren unter Berücksichtigung der Belange der Wasserwirtschaft (Entwässerung des Niederschlagswassers und dem Hochwasserschutz) und den notwendigen Schutz des angrenzenden EU-FFH und des Naturschutzgebietes (Wörpe)) hinzuweisen.


Mit öffentlichen Bekanntmachung vom 15.01.2024, die auf der Homepage der Gemeinde Grasberg und in der Wümme-Zeitung vom 19.01.2024 veröffentlicht wurde teilt die Gemeinde Grasberg u. A. Folgendes mit

„Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Grasberg hat in seiner Sitzung am
10.09.2020 die Durchführung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Gewerbegebiet Grasberg-West“ be-
schlossen.
In seiner Sitzung am 20.12.2023 hat der Verwaltungsausschuss der Ge-
meinde Grasberg den Entwürfen zugestimmt und die öffentliche Auslegung der 30.
Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 51 „Gewerbe-
gebiet Grasberg-West“ beschlossen.“
Die Geltungsbereiche befinden sich südlich der
Wörpedorfer Straße am Westrand der Ortschaft Grasberg, siehe Lageplan. Ziel der
Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für einen großflächigen Einzelhan-
del und die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes am Rand des Grasberger
Hauptortes.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungs-
planes und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 „Gewerbegebiet Grasberg-
West“, jeweils bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Um-
weltbericht, in der Zeit
vom 29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024
während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Grasberg, Speckmannstraße
30, 28879 Grasberg, öffentlich ausgelegt. Die Planung kann auch im Internet unter
folgendem Link eingesehen werden
:
http://www.grasberg.de/default.cfm?mid=4747

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan sowie
zur Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

(Auszug der öffenlichen Bekanntmachung, vollständiger Wortlaut siehe Amtliche Bekanntmachung)

Ab dem29.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 besteht also für ALLE die Möglichkeit der Einsichtnahme der öffentlichen Auslegungsunterlagen und der Abgabe einer Stellungnahme an die Gemeinde Grasberg.

Quelle Wümme Zeitung 19.01.2024 Amtliche Bekanntmachung und Gemeinde Grasberg (Link)

Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grüne haben uns mehrmals zur erfolgten Standortwahl geäußert und Anträge erarbeitet und gestellt, siehe diese Links:

Unsere aktuelle „Stellungnahme zur Planung Gewerbegebiet Wörpedorf-West“ vom 20.01.2024 stellen wir ab sofort unseren RatskollegInnen, allen Interessierten und gerne auch hier aus Transparenzgründen öffentlich zur Verfügung (pdf zum download siehe oben).

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