Ist ein Zielabweichungsverfahren der richtige Weg?

Wir beantragen eine Verfahrensänderung für eine größere Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Grasberger Gemeinderat hat vor einem Jahr (15.01.2021) entschieden, dass das Plangebiet für ein „Gewerbegebiet-West“ zwischen Wörpedorfer Straße und der Wörpe im Rahmen einer Zielabweichung des RROP´s (Regionale Raumordnungsprogramme) aus dem Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft herausgenommen wird.

Begründet wurde dies mit damaligen Fehlern im Aufstellungsverfahren des RROP 2011, durch eine Überplanung des gültigen Bebauungsplanes Nr. 14.

Wir sehen in einem Zielabweichungsverfahren einen großen Nachteil, da es sich hierbei um ein reines Verwaltungsverfahren handelt, ohne weitere Diskussionen und Teilhabe in den Kreisgremien wie, Ausschusses für Umwelt und Planung und des Kreistages des Landkreises Osterholz.

Nach unserer Auffassung bedarf es jedoch einer größtmöglichen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TöB), um die potenzielle Nutzung der Fläche des geplanten Gewerbegebiet-West und deren Folgenabschätzung bestmöglich beurteilen zu können.

Es handelt sich hierbei um eine sensible Fläche in einem Vorranggebiet, in unmittelbarer Nähe zu Überschwemmungsflächen und dem Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiet des Flussverlaufes Wörpe.

Im Gegensatz dazu wird über eine Ausweitung des Baugebietes „Eickedorfer Vorweiden“ in einem Änderungsverfahren des RROPs entscheiden. Beide Plangebiete befinden sich in demselben Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft.

Diese Ungleichbehandlung ist für uns bis jetzt nicht nachvollziehbar. Des Weiteren müssen Ziele der Raumordnung, wie Klimaschutz und -anpassung, Hochwasserschutz, Schutz des Naturhaushaltes umfangreich berücksichtigt werden.

Antrag vom 15.02.2022

Artikel kommentieren