Ausschuss für Bau, Planung und Entwicklung (15. Sitzung) am 18.12.2023

„Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB (Scoping-
Verfahren) und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (früh-
zeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) für die 30. Änderung des Flächennutzungs-
planes sowie für den Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet Grasberg West“
wird zur Kenntnis genommen.
Den vorliegenden Entscheidungsvorschlägen des Planungsbüros Instara vom
24.10.2023, den Planentwürfen und den Begründungen für die 30. Änderung
des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 51 „Gewerbegebiet
Grasberg West“ wird zugestimmt.

Auf dieser Grundlage sind die Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.“

Dieser Beschluss wurde am 18.12.2023 mit Stimmenmehrheit (6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme des Ausschussmitgliedes der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Grasberg) gefasst.

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Grundlage hierfür war eine 681-Seitige Sitzungsvorlage (mit Planungsentwürfen etc), die am 08.12.2023 zusammen mit der Bekanntmachung des Sitzungstermines veröffentlicht wurde Die öffentlichen Protokollunterlagen stehen seit dem 20.12.23 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Grasberg zur Verfügung. (Verlinkungen zu den Quellen sind farblich gekennzeichnet).

Frau Renneke v. Instara stellte in der Sitzung den aktuellen Stand der Planung vor und ging auf die vorgebrachten Anregungen und Hinweise ein, die sich im Rahmen der Beteiligung der Behörden (Scoping-Verfahren) und der Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben haben.

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Hinweis:

den vollständigen Inhalt der Sitzung an der auch ca 50 Interessierte ZuschauerInnen/BürgerInnen mit vielen Fragen teilgenommen haben und die Athmospähre vor Ort können wir hier nicht wiedergeben, bitte lest euch dazu möglichst über das Ratsinformationssystem der Gemeinde Grasberg in den öffentlichen Sitzungsunterlagen auch zu den vorangegagenen Planungsschritten sowie in die Presseartikel zu den verschiedenen Positionen ein.

Link zum Ratsinformationssystem der Gemeinde Grasberg: Link

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folgende Punkte hat unser Ausschussmitglied eingebracht: (siehe auch öffentliche Protokollunterlagen/Niederschrift):

Einem Antrag unseres Ausschussmitgliedes Jörn Schumm wurde zugestimmt (Zitat Niederschrift):

„Beigeordneter Schumm beantragt eine Sitzungsunterbrechung für eine weitere Einwohnerfragestunde.
Dem Antrag wird einstimmig (7 Ja-Stimmen) zugestimmt“

Ein durch unser teilnehmendes Ausschussmitglied Jörn Schumm in der Sitzung gestellter Antrag wurde per Mehrheitsbeschluss abgelehnt (Zitat aus der Niederschrift):

„Beigeordneter Schumm trägt vor, dass am 22.06.2023 in Hüttenbusch 65 Liter je m² Niederschlag gemessen worden sind. Bei der Gewerbegebietsgröße von ca. 9 ha wären das auf diese Fläche berechnet ca. 5.200 m³ Regenwasser. Das Volumen des Regenrückhaltebecken beträgt ca. 3.400 m³, was an diesem Tage überschritten worden wäre. Einen Abfluss in die Wörpe hält er für fraglich, da der Wasserstand an diesem Tag 4,10 Meter betrug. Er beantragt eine Berechnung zu simulieren mit den Regenwerten des 22.06.2023 und bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:“Beigeordneter Schumm trägt vor, dass am 22.06.2023 in Hüttenbusch (Messtelle des DWD) 65 Liter je m² Niederschlag gemessen worden sind. Bei der Gewerbegebietsgröße von ca. 9 ha wären das auf diese Fläche berechnet ca. 5.200 m³ Regenwasser. Das Volumen des Regenrückhaltebecken beträgt ca. 3.400 m³, was an diesem Tage überschritten worden wäre. Einen Abfluss in die Wörpe hält er für fraglich, da der Wasserstand an diesem Tag 4,10 Meter betrug. Er beantragt eine Berechnung zu simulieren mit den Regenwerten des 22.06.2023 und bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie voll wäre das Regenrückhaltebecken an diesem Tag?
  2. Wäre ein Rückstau aufgetreten?
  3. Hätten die Gewerbegrundstücke entwässert werden können?
  4. Wäre es zu einem Rückstau auf den Grundstücken gekommen?

Die Berechnung und die Beantwortung der Fragen sollen in einer Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung und Entwicklung vorstellt und allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden. Er merkt an, dass die Gemeinde Grasberg als einzige Klimaschutzmaßnahme nur die Umrüstung der Beleuchtung im Rathaus vorweisen kann. Er hält es für unverantwortlich und fahrlässig hier direkt an der Wörpe weiter zu planen. Aufgrund der fehlenden fachlichen Kenntnisse könnten ehrenamtliche Ratsmitglieder hier schwer eine Entscheidung treffen.

… Im Anschluss wird der Antrag des Beigeordneten Schumm mit Stimmenmehrheit (1 Ja-Stimme, 6 Nein Stimmen) abgelehnt.“

Das Zeigen von drei Fotos (aus Dezember 2023 zur Hochwasserlage) während des Redebeitrages während der Sitzung wurde nicht ermöglicht bzw. war nicht erwünscht (Bilder siehe Blogbeitrag vom 16.12.2023).

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Klarstellung:

Seitens der Grünen Fraktion bleibt die aus unserer Sicht ohne Not und nicht alternativlos getroffene Standortwahl aus klimapolitischen Gründen nicht nachvollziehbar. Uns geht es um die Standortwahl. Interessen der Gewerbetreibenden, des Investors nach Planungssicherheit nehmen wir wahr und stellen diese im Übrigen wie auch das laufende Verwaltungsverfahren nicht in Frage.

Die Demokratischen Gremien, in denen auch unsere vier gewählten Fraktionsmitglieder ehrenamtlich für Grasberg tätig sind, sowie die in Sitzungen kommunizierten Mehrheitsentscheidungen, werden ebenso wenig in Frage gestellt. Die uns gegenüber kommunizierten Standpunkte werden zur Kenntnis genommen.

Bei aller Emotionalität der letzten Wochen von allen Seiten ist uns eine gute sachliche Zusammenarbeit auch zu zukunftsfähigen Handlungsoptionen in der Kommunalpolitik für alle BürgerInnen und Interessensgruppen weiterhin wichtig, sowie auch Information und Transparenz zu Beteiligungsmöglichkeiten hierzu.

Die nachhaltige Ortsentwicklung Grasbergs unter Einbeziehung aller Interessensgruppen, Themen wie auch dem fortschreitendem Klimawandel mit allen Facetten dem Natur-, Auen- und Hochwasserschutz und die Kommunikation hierüber bleibt für uns wichtig und wünschenswert.

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Gerne fassen wir hier noch einmal aus Transparenzgründen für alle Interessierten die Punkte zusammen, die das Thema Standortwahl Gewerbegebiet West (geplant an der Wörpedorfer Straße, angrenzend an das Überschwemmungsgebiet der Wörpe und bereits vorhandener Retentionsflächen gelegen am bebauten Ortskern auf zurzeit noch unbebauter Ackerfläche) auch nach der Vorstellung aller Unterlagen für uns weiterhin so schwierig und komplex machen:

  • Alternativlösungen/Handlungsoptionen für die Erweiterung/Neuschaffung von Gewerbestandorten gab und gibt es, bzw. können jederzeit gefunden werden. (Warum werden nicht vorhandene Gewerbeflächen erweitert/priorisiert?)
  • Anwohnende äußern sich seit den im Januar 2021 durchgeführten Infoveranstaltungen zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung besorgt auch zum Thema Hochwasserschutz. Sie berichten von vorherigen Hochwasserereignissen äußern berechtigte Ängste und stellen Fragen zum Thema, da das Thema einer für das Gewerbegebiet nötig werdenden großflächige Flächenversiegelung in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung hier begründet verknüpft wird. Den Anwohnenden (des bisher betroffenen Wiesendammes, aber auch anderer Ortsteile) ist bekannt, dass Sie für die Instandhaltung und Ableitung von Oberflächenwasser auch bei Starkregen als Eigentümer verantwortlich sind und die Schadensbeseitigung nicht in Zuständigkeit der Gemeinde Grasberg liegt, sie sind es gewohnt Ihre Keller z. B. bei Hochwasserereignissen wenn möglich selber zu schützen, trocken zu legen und ggf. entstandene Schäden mit Ihren Elementarversicherern (soweit vorhanden) abzuklären, bzw. auch damit zu leben. An die Gemeinde oder die Verwaltung wendet sich im Hochwasserfall daher die Anwohnerschaft zumeist nicht und ruft nur im äußersten Notfall die freiwillige Feuerwehr. Dies wurde den fragenden Anwohnenden bei vorgetragenen Äußerungen mehrfach bestätigt; Bedenken werden auch durch die Mehrheitsfraktion, die Bürgermeisterin und das Planungsbüro INSTARA insgesamt „nicht geteilt“. Dieser Eindruck wurde klar vermittelt. Wir finden es legitim und wichtig diese Bedenken zu äußern und das Ernstnehmen dieser Bedenken zu einem mehr an anfallendem Oberflächenwasser / weiterer Belastung der an die Grundstücke angrenzenden Wörpe einzufordern. Die bisher gewählte Kommunikation mit betroffenen BürgerInnen ist klar abgrenzend jedoch schwer nachvollziehbar. (Dokumentation siehe Sitzungsunterlagen Seiten 666-681) (Warum werden Bedenken offensichtlich nicht ernst genommen?)
  • Eine Haftung zu künftigen vorstellbaren möglichen Hochwasserschäden in unserer Gemeinde liegt klar kommuniziert nicht beim Investor. Solche denkbaren Ansprüche sind wie wir mutmaßen schwierig bis gar nicht nachweisbar oder durchsetzbar – da es sich bei möglichen Schäden durch vermehrt auftreten werdende Extremwetterereignissen zumeist um höhere Gewalt handeln wird und hierbei keine verursachende Einzelperson auszumachen ist. (Warum wird dieser Aspekt nicht berücksichtigt?)
  • Vorhandene Bebauung im Altbestand des Ortskernes und in Wörpenähe ist mit dem damaligen Wissen selbstverständlich ohne unser heutiges Wissen um Auswirkungen der Klimakrise erfolgt und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. (Warum wird mit dem heutigen Wissen vermeintlich davon ausgegangen, dass es unproblematisch sei eine Bebauung in direkter Wörpenähe nun fortzusetzen oder zu priorisieren?)
  • Vorgesehene unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Flächen die künftig dem natürlichen Auen- und Hochwasserschutz und damit dem natürlichen Klimaschutz dienen könnten würden durch eine großflächige Versiegelung für ein Gewerbegebiet an diesem gewählten Standort auch bei Berücksichtigung fachlich korrekter Planung (die hier an diesem Standort nur unter Berücksichtigung von Auflagen des Landkreises und mit Regenrückhaltebecken möglich ist) dauerhaft verloren gehen.(Warum wird diese Fläche nicht für später mögliche und für den Natur- und Hochwasserschutz durch mögliche Renaturierungs und natürliche Auenschutzmaßnahmen unbebaut belassen?)
  • Geplant werden laut Sitzungsunterlagen technische Lösungen mit jetzigem Wissensstand im Bezug auf vorhandene Messwerte auch unter Berücksichtigung von historischen Niederschlagsmengen (KOSTRA Atlas des DWD in der Fassung 2020, nicht mit Werten aus 2023) und aktuellen Vorgaben zu Bebauungsplänen, z.B. zum unbebauten Raum (Grünflächen). Eine fachliche Bewertung erfolgt hier durch uns ausdrücklich nicht, jedoch ist eine langfristige vorausschauende Planung mit Grundlagen aus der Klimaforschung und neuen Ansätzen zu verschiedenen Modellen und mögliche Szenarien für uns nicht klar erkennbar. (Warum werden mögliche Auswirkungen der Klimakrise wie Dürren/Trockenheit und Extremwetterereignisse wie Starkregen, erhöhte zu erwartende Niederschlagsmengen und etc. garnicht thematisiert?)
  • klimapolitische Nachhaltigkeit und die Interessen nachfolgender Generationen zur künftigen Bewohnbarkeit und Nutzung unseres Ortes für alle BürgerInnen werden für uns immer wichtiger, wurde bisher kaum ernsthaft thematisiert. Warum dies so ist erklärt sich uns nicht, denn: Keine/r von uns kann voraussagen, ob die jetzt ausgewiesenen Überschwemmungsflächen, bereits vorhandenen Retentionsflächen und das geplante Regenrückhaltebecken welche sicher für eine längere Zeit ausreichen sollen den nötigen Schutz dauerhaft auch für die Anwohnenden deren Kinder und Enkelkinder und den BürgerInnen des gesamten Ort bieten. (Warum ist dies alles bisher wenig Thema?)
  • Zu Aufwand, Höhe von Folgekosten für die vorgehsehen Pflege und Instandhaltung des erforderlich werdenden Regenrückhaltebeckens (durch die Gemeinde selbst) auch für die Haushalts- und Budgetplanung konnten bisher keine genauen Angaben gemacht werden. (Wäre es nicht wünschenswert Folgekosten für die Haushaltsplanung zu benennen?)
  • Verantwortung bei kommunalpolitischen Entscheidungen einer Gemeinde endet für uns bei diesem Thema nicht an der Gemeindegrenze, die Wörpe betreffende Entscheidungen können auch Nachbargemeinden betreffen, sowie auch uns Entscheidungen der Nachbargemeinden betreffen können (z.B. Deichbau Bremen, Borgfeld, Lilienthal und Anderes). (Wäre eine Rücksprache mit den Nachbargemeinden/Deichverband Bremen nicht sinnvoll? / werden diese angehört?)
  • Jetzt bekanntes Wissen zur Klimakrise mit wissenschaftlich fundierten Aussagen und Zukunftsmodellen im Bezug auf Dürren, Trockenheit, Extremwetterereignisse, den Anstieg des Meeresspiegels, Temperaturanstiege jenseits der 1.5 Grad auch für unsere Region in Niedersachsen stehen ausreichend bei mit dem Thema befassten öffentlichen Stellen für alle politisch Entscheidenden vollumfänglich und barrierefrei zur Verfügung (z.B. beim DWD, NLWKN, Deichverband Bremen, Umweltbundesamt und Anderen) und können bei gravierenden Entscheidungen einbezogen werden, auch wenn nicht normativ vorgegeben. Eine umfassende Kommunikation / Austausch hierzu haben wir bisher vermisst. ( kein wichtiges Thema für die Entscheidenden?)

Diese Aufzählung wirft für uns wie ihr seht weiterhin sehr viele für uns noch ungeklärte Fragen zu getroffenen Entscheidungen und zum aktuellen Diskurs „Gewerbegebiet West“ auf.

Sie ist lang und trotzdem vermutlich nicht vollständig (diesen Anspruch erheben wir hier nicht), sogar täglich änder- und erweiterbar und kann Euch nur von uns zu Eurer Information und Verdeutlichung unseres politischen Standpunktes zur durch den Ausschuss/die Gremeien getroffenen Standortwahl an dieser Stelle zur Verfügung gestellt werden. Dies tun wir, da wir hiernach gefragt wurden.

Wir alle leben hier zusammen, hoffen im Sinne aller BürgerInnen in schwierigen Zeiten weiter auf sensible Kommunikation aller Interessierten und Mitwirkenden in unserer Gemeinschaft, gute Gespräche auch zu den weiteren Planungsschritten sowie auf gut überlegte Entscheidungen auch im Bezug auf vorhandenes Wissen und Handlungsoptionen, die auch wir unterstützen und befürworten können.

– gemeinsam für Grasberg, für die Zukunft Grasbergs-

Bericht der Wümme-Zeitung vom 19.12.2023 „Pläne für Gewerbegebiet in Grasberg erhitzen die Gemüter

Bericht der Weser-Kurier vom 15.12.2022 zum Deichverband „Zwischen Starkregen und Dürre

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