34. Sitzung des Aussschusses für Bau, Planung und Entwicklung

weitere wichtige Themen:

Die letzte Ausschusssitzung am 08.09.2026 war etwas ganz Besonderes, denn es waren viele BürgerInnen der Einladung zur öffentlichen Sitzung gefolgt. Lt. Niederschrift waren es 42 Personen. Dies war den für sie wichtigen Themen geschuldet, die an diesem Abend besprochen wurden.

Gut, war, dass gleich zu Beginn entschieden wurde, dass es zu den einzelnen Punkten außerhalb der eigentlichen Einwohnerfragestunde die Möglichkeit für Nachfragen geben sollte.

Info: Alle Punkte in der Niederschrift, aus der wir hier teilweise zitieren, beziehen sich immer auf das öffentlich zugängliche Sitzungspaket (Link), welches den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung zugeht, öffentlich einsehbar ist und bei dieser Sitzung mehr als 1.000 Seiten umfasste.

Zu Punkt 11 Anwendung des Bauturbos im Rahmen einer Bauvoranfrage ist seitens der grünen Fraktion vorab eine Ortsbegehung erfolgt, es wurden Gespräche mit den Anwohnenden geführt und ein Antrag gestellt (siehe Punkt 12)

Und nun kommen wir zu unserer Zusammenfassung (Quellen sind die Niederschrift und eigene Redebeiträge)

Zu Punkt 6, Bericht des Bürgermeisters
stellte unser Fraktionsvorsitzender und Ausschussmitglied Jörn Schumm folgende Frage:

Zitat:

Ist der Ausgleich damit aus Sicht der Gemeinde abgegolten? Gefällt wurden 2020 35 Bäume.

Der hier beschriebene Ausgleich beläuft sich lediglich auf 5 Birken, 5 Eichen, 13 Obstbäume und 2 weitere Bäume; also ingesamt 25 wesentlich kleinere Bäume. Der Ausgleich kann damit noch nicht abgeschlossen sein. 35 x Ausgleich von 1,5 = 53 Bäume! Frage: in welchem Zeitraum und wo soll der weitere Ausgleich erfolgen?“

In der Niederschrift steht hierzu:
Beigeordneter (Beig.) Schumm stellt zu Punkt a) die Frage, ob die Baumnachpflanzungen abgeschlossen sind. Es sind erst 25 der 35 Bäume gepflanzt worden. Bürgermeister (BGM) Ritthaler teilt mit, dass die Nachpflanzungen auf den gemeindeeigenen Grundstücken abgeschlossen sind, da keine geeigneten Standorte mehr zur Verfügung stehen.

Die Anwohner können sich aber noch bei der Gemeinde melden, wenn doch noch eine Ersatzpflanzung auf Ihrem Grundstück vorgenommen werden soll. Beig. Schumm erkundigt sich, welche Kosten übernommen werden.BGM Ritthaler wird den zur Verfügung stehenden Betrag nochmal gesondert mitteilen.

Zu Punt 8 und 9 der Tagesordnung lest gerne unseren vorherigen Beitrag.

Zu Tagesordnungspunkt 7, Einwohnerfragestunde:

Während der Einwohnerfragestunde gab es folgende Fragen und Anregungen:

Eine Nachfrage zu Schreibend der Gemeinde an GrundstückseigentümerInnen, deren Hecken und Büsche an Straßen zurückgeschnitten werden sollten.

Eine positive Rückmeldung zu den inzwischen von der Veraltung im Whats App Kanal der Gemeinde wieder veröffentlichten öffentlichen Sitzungsterminen. (Dass dies seit längerer Zeit nicht mehr erfolgt ist hatten wir an der einen oder anderen Stelle auch bereits angemerkt).

Dann gab es eine interessante Nachfrage zu einer noch nicht hergestellten Parkanlage in der Straße an der Mühle und zu einer öffentlichen Grünfläche die offensichtlich von jemandem eingezäunt wurde.

Bei Tagesordnungspunkt 10 ging es um den Bebauungsplan Nr. 50 „Eickedorfer Vorweiden II“
hier: Auswertung der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Anhörung der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss
und weitere Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise

Auch hier zitieren wir aus der öffentlich zugänglichen Niederschrift:

„Herr Sölter vom Büro Instara stellt anhand einer Präsentation die Stellungnahmen und Entscheidungs vorschläge der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der erneuten öffentlichen Auslegung vor.


Einwohnerfragestunde:


Ein Einwohner erkundigt sich, warum die Erdgeschossfußbodenhöhe nicht wie im B-Plan Nr. 46 auf maximal 20 cm festgesetzt wurde. BGM Ritthaler trägt vor, dass damit die Möglichkeit geschaffen werden sollte, dass mehr Häuser in Holzrahmenbauweise entstehen können. Eine Benachteiligung zu vorherigen Baugebieten kann er nicht erkennen.

Ein Einwohner erkundigt sich, ob Entsorgungsfahrzeuge in die Stichwege einfahren können. BGM Ritthaler bejaht dies. Die Stichwege sind mit einem ausreichend großen Wendehammer ausgestattet.

Ein Einwohner stellt die Frage, warum der Bereich WA2 nicht im hinteren Bereich an die Eickedorfer Straße gesetzt wurde. Bei der Aufstellung des B-Plan Nr. 46 war noch nicht zu erkennen, dass auf der anderen Straßenseite auch Mehrparteienhäuser möglich sind. Herr Sölter trägt vor, dass die im WA2 zulässige Gebäudehöhe von 10,5 m die in den benachbarten Wohngebieten zulässige Gebäudehöhe von 9,0 m lediglich um 1,5 m überschreitet und dieser Höhenunterschied städtebaulich untergeordnet ist und einer harmonischen Einfügung in das Ortsbild sowie einer ruhigen Dachlandschaft nicht entgegensteht. Die Lage des WA2 entspricht der städtebaulichen Grundkonzeption des Bebauungsplanes. Durch die gewählte Anordnung wird gewährleistet, dass das WA 2 durch die weniger intensive Bebauung des WA1 in die umgebende Siedlungsstruktur eingebunden
wird.

Eine Einwohnerin sieht durch die Möglichkeit Gebäude mit 8 Wohneinheiten zu errichten einen deutlich anderen Charakter als in den umliegenden Baugebieten und stellt die Frage, ob man sich hier nicht an den anderen Wohngebieten orientieren sollte. BGM Ritthaler trägt vor, dass dies unter anderem auch dem Umstand geschuldet ist, dass auch kleinere bezahlbare Wohnungen in Grasberg dringend benötigt werden.

Eine Einwohnerin stellt die Frage, ob bei der Aufstellung des B-Planes Nr. 46 schon bekannt war, dass ein WA2 entstehen soll. BGM Ritthaler teilt mit, dass sich das erst in den letzten Jahren aufgrund der veränderten Wohnungsmarktsituation ergeben hat.


Ein Einwohner stellt die Frage, warum die Anwohner nicht vorab gesondert informiert worden sind.
BGM Ritthaler teilt mit, dass zu Beginn des Planverfahrens eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden hat. Darüber hinaus besteht bei den einzelnen Verfahrensschritten die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Den gesetzlich vorgegeben Beteiligungsformaten ist damit gefolgt worden.

Ein Einwohner stellt die Frage, ob im WA2 auch Einfamilienhäuser entstehen können.
BGM Ritthaler bejaht dies, hält es aber aufgrund der Flächenzuschnitte für schwer umsetzbar.
Ende der Einwohnerfragestunde.

Ratsherr Bellmann findet es schade, dass dieser Punkt heute so beschlossen werden soll. Er hätte sich einen Wall an der Eickedorfer Straße gewünscht, um künftige Konflikte zu vermeiden. Er stellt die Frage, ob nicht ein breiterer Streifen an der Eickedorfer Straße für einen Fuß- und Radweg bei einer Verschiebung des Grünstreifens berücksichtigt werden sollte.
BGM Ritthaler sieht keine Möglichkeit, dass an der Eickedorfer Straße ein Fuß- und Radweg entsteht.


Beig. Schumm hebt positiv hervor, dass die Anregungen seiner Fraktion berücksichtigt worden sind und nicht nur Einfamilienhäuser entstehen sollen. Er stellt die Frage, ob die Grundstücksentwässerung abschließend geklärt ist und wie sichergestellt ist, dass der Kompensationsbedarf dauerhaft erhalten bleibt.
BGM Ritthaler teilt mit, dass der Kompensationsbedarf grundbuchlich gesichert und vom Landkreis überprüft wird. Er trägt weiter vor, dass die Entwässerung der öffentlichen Flächen in öffentliche Mulden erfolgt. Die Grundstückseigentümer müssen selbst für Ihre Entwässerung sorgen. Dies entspricht den Regelungen des Baugesetzbuches.

Ratsherr Schaffert stellt den Antrag, die Anzahl der Vollgeschosse im WA2 von zwei auf ein Vollgeschoss zu ändern.


Beig. Schumm unterstützt diesen Antrag.
Nach weiterer kurzer Aussprache wird mit 6 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme folgender Beschluss ge-
fasst:
(Info: Jörn Schumm hat diesem Antrag mit „Ja“ zugestimmt, im Sinne der Anwohnenden)

Wortlaut Beschluss:
Die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung), der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs.1 BauGB (Scoping-Verfahren), der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung sowie erneuten Anhörung der Träger öffentlicher Belang nach § 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan 50 „Eickedorfer Vorweiden II“ werden zur Kenntnis genommen.
Den vorliegenden Entscheidungsvorschlägen zu den vorgebrachten Anregungen und Hinweisen der Verwaltung und des Planungsbüros Instara wird zugestimmt.
Die Anzahl der Vollgeschosse im WA2 wird von zwei Vollgeschossen auf ein
Vollgeschoss geändert.
Auf dieser Grundlage wird unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderung
die vorliegende Planfassung mit Begründung als Satzung beschlossen.“

Blick auf das Baugebiet Eickedorfer Vorweiden I im September 2026

Die Presse berichtete Mehrfach zu diesem Thema:

04.07.2026 Wümme-Zeitung „Grasberg verzichtet auf Schutzwall im neuen Wohngebiet Eickedorf“ Nach jahrelanger Planung hat Grasberg grünes Licht für das Wohngebiet in Eickedorf gegeben. Strittig war bis zuletzt, wie der angrenzende Landwirtschaftsbetrieb vor künftigen Nachbarn geschützt werden soll.

10.09.2026 Wümme-Zeitung „Baugebiet in Grasberg: Jetzt steht der Plan“ Soll es ein Erdwall sein, der das neue Baugebiet in Grasberg von der Straße trennt, oder reicht eine Hecke? An dieser Frage hing das Vorankommen an den Eickedorfer Vorweiden. Jetzt gibt’s eine Entscheidung.

Bei Punkt 11 ging es dann um die Anwendung des Bauturbos im Rahmen einer Bauvoranfrage

Zu diesem Tagesordnungspunkt hat unsere Fraktion einige Nachfragen von Anwohnenden aus Otterstein erhalten, die diese auch formuliert und an die Verwaltung gesandt haben (Sie sind ebenfalls in den öffentlich zugänglichen Sitzungsunterlagen einsehbar). Die Fraktion hat sich während der letzten Fraktionssitzung ein eigenes Bild gemacht und auf Einladung mit Anwohnenden gesprochen.

Es besteht in der Nachbarschaft des betroffenen Grundstückes bereits jetzt eine Problematik mit dem Oberflächenwasser, bei der durch die angefragte großflächige Bebauung mit Grundstücksversiegelung eine mögliche Verschlechterung der Lage für die Anwohnenden zu erwarten ist. Die Fraktion hatte vorab das an die Anwohnenden durch die Verwaltung versandte Anschreiben nicht erhalten.

Hierzu wurde durch Jörn Schumm ein schriftlicher Antrag gestellt, zu dem Ihr bei Punkt 12 weiterlesen könnt.

In der Niederschrift lest Ihr, Zitat:

„Einwohnerfragestunde:
Ein Einwohner schildert, dass es jetzt schon Probleme mit der Regenwasserentwässerung durch das höhergelagerte Grundstück gibt. Ein Einwohner trägt vor, dass bei Erstellung eines Bodengutachten Schichtenwasser bis zur Geländeoberfläche festgestellt wurde. Eine Versickerung von Regenwasser ist dadurch schlecht möglich.
Ein Einwohner teilt mit, dass bedingt durch den Höhenunterschied besondere Maßnahmen auf den Grundstück Ottersteiner Str. 101 notwendig sind.
BGM Ritthaler teilt mit, dass diese Aspekte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens abzuarbeiten sind.
Ein Einwohner stellt die Frage, ob die Grenzabstände eingehalten werden.
BGM Ritthaler teilt mit, dass dies gesetzlich geregelt ist und entsprechend beachtet werden muss, dann aber den nachbarschaftlichen Schutzinteressen aus rechtlicher Sicht entsprochen werde.


Ende der Einwohnerfragestunde.


Ratsherr Schaffert teilt mit, dass aus seiner Sicht der Bauturbo grundsätzlich zu begrüßen ist. Die von der Gemeinde festgelegten Kriterien haben sich hier als sinnvoll erwiesen. In diesem Fall ist die Wasserproblematik aber besonders zu betrachten. Er beantragt die Bauvoranfrage abzulehnen. Grundsätzlich wäre dieses Vorhaben eine gute Ergänzung zu der vorhandenen Bebauung. Eine Zustimmung kommt für ihn aber nur nach Vorlage eines Entwässerungsgutachten in Frage.
Ratsherr Peper teilt mit, dass er ohne Klärung der Wasserproblematik dem nicht zustimmen kann.
Beig. Schumm ist ebenfalls der Meinung, dass die Wasserproblematik nicht zu lasten der Nachbarn gehen kann.

Ohne weiter Aussprache wird folgender Einstimmiger Beschluss gefasst:
Die Bauvoranfrage im Rahmen des Bau-Turbos für das Grundstück Otterstei-
ner Straße 101 ist abzulehnen.

Bei Punkt 12 ging es um den durch Jörn Schumm vorab per Mail gestellten Antrag

Informationen an Ratsmitglieder bei Bürgerinformationen und Bürgerbeteiligungen
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksachen-Nr. 2026/0110)

Beig. Schumm begründet kurz seinen Antrag.


BGM Ritthaler erläutert, dass es sich bei der Abarbeitung des Bauturbos um ein reines Verwaltungsverfahren handelt. Da es sich um das erste Verfahren dieser Art gehandelt hat, habe man im Verfahren auch festgestellt, dass Abläufe noch angepasst werden können. Er sieht dies auch als lernendes System. Das Verfahren wird von der Verwaltung entsprechend dem Antrag angepasst.
2. stellv. Bürgermeisterin Warnken begrüßt das System zum Abarbeiten der Bauturbo-Anträge. Sie war über den Verwaltungsausschuss im Vorfeld bereits gut informiert worden.

Anmerkung: Diese unkomplizierte Vorgehensweise ist in unseren Augen genau richtig, auch in den benachbarten Gemeinden besteht beim neuen Bauturbo die Möglichkeit der Evaluation.

Das halten wir für besonders wichtig, da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wie sich Bedarfe entwickeln, und welche Punkte ggf. noch zu ergänzen, bzw. zu verbessern sind.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es für von wichtigen Entscheidungen Betroffene sich weiterhin äußern, sollte seitens der Verwaltung und Politik etwas zu beachten sein.

Unter Punkt 13 ging es dann noch um die Behandlung von Anfragen und Anregungen
Ratsherr Schaffert stellt bezüglich der Brückenbaustelle in der Speckmannstraße die Frage, wie lange die Baumaßnahme noch dauert, ob noch eine Vollsperrung vorgesehen ist und ob eine Absprache im Rahmen der Kreiselertüchtigung in der Wörpedorfer Straße erfolgt.
BGM Ritthaler trägt vor, dass die Verkehrsführung nach dem Rückbau der Schwellen mittlerweile besser funktioniert. Er betont, dass es sich um eine Baumaßnahme des Landkreises handelt. Angekündigt wurde die Baumaßnahme bis Ende Oktober. Es wird versucht Vollsperrungen zu vermeiden. Da die Ertüchtigung des Kreisels durch Landesstraßenbauverwaltung erfolgt, sind ihm keine Absprachen mit dem Landkreis bekannt.


Ratsherr Bellmann teilt mit, dass er in der letzten Sitzung angeregt hat die Straßenseitenräume in der Eickedorfer Straße aufzufüllen. Hier ist noch nicht weiter passiert.
Ratsherr Bellmann teilt weiter mit, dass ihm zugetragen wurde, dass die Bushaltestelle in Seehausen schlecht gepflegt ist.
BGM Ritthaler sagt zu dies zu überprüfen

Alle Informationen, die Sitzungsunterlagen und die Niederschrift zu dieser Sitzung findet Ihr wie immer im Ratsinformationssystem der Gemeinde Grasberg.

Es ist immer eine gute Idee, sich bei Interesse reinzulesen, bzw. an den Sitzungen teilzunehmen, um einen eigenen Eindruck zu gewinnen.

Euer Ortsverband und die Fraktion B90/Die Grünen Grasberg

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