Klimaresolution beantragt

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Die Fraktion B90/Die Grünen stellt folgenden Antrag auf Verabschiedung einer Resolution: Die Gemeinde Grasberg beschließt die Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands ( „ Climate Emergency „ ) wie sie sich aus der Begründung des Antrags ergibt und mit dem Auftrag an die Verwaltung, die beschriebenen Maßnahmen umzusetzen oder – soweit sie selbst nicht zuständig ist – ihre Einflussmöglichkeiten zu nutzen, andere Stellen zur Umsetzung zu veranlassen.

Begründung:

Die Wissenschaft prognostiziert verheerende Folgen für die menschliche Zivilisation und die Natur auf dem Planeten Erde durch Treibhausgase, deren Konzentration – trotz der Versprechen vieler Länder, wesentliche Maßnahmen zu ihrer Reduzierung zu ergreifen – , immer weiter zunimmt. Es ist daher notwendig, auf allen gesellschaftlichen, politischen und staatlichen Ebenen und auch in den Kommunen effektive und konsequente Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Folgen entgegenzuwirken. Weltweit haben bereits große Städte wie Los Angeles, Vancouver, London und Basel den Klimanotstand ausgerufen; in Deutschland setzen immer mehr Städte und Gemeinden dieses Signal. Der nicht juristisch zu verstehende Begriff des Klimanotstands macht deutlich:

Auch Grasberg muss, auch wir müssen jetzt handeln!

Resolution zur Ausrufung des Klimanotstands

Der Grasberger Gemeinderat erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Dabei kann die Lösung der Probleme nicht allein durch Eigenverantwortung und von Einzelpersonen erreicht werden. Es braucht auch auf gemeindlicher Ebene großer, aber auch kleiner Gegenmaßnahmen.

Konkrete Maßnahmen folgen aus der Resolution:

  1. Die Gemeinde berücksichtigt ab sofort bei allen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf Klima, Umwelt und Natur auswirken. Sämtliche Beschlussvorlagen erhalten daher ab dem 01.01.2020 das Kästchen „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ mit den Auswahlmöglichkeiten „ ja positiv „, ja negativ „ sowie „ nein „ als verpflichtender Bestandteil. §2 Abs.3 der Geschäftsordnung wird entsprechend angepasst. Werden Auswirkungen auf das Klima festgestellt, sind diese in der Begründung darzustellen, soweit Expertenwissen zur Verfügung steht (Klimaschutzmanager/in)
  2. Die Gemeinde verpflichtet sich, ihren ortsbildprägenden, naturnahen Charakter beizubehalten. Bauliche Maßnahmen, die mit einem hohen Flächenfraß verbunden sind, sind abzulehnen. Das Regionale Raumordnungsprogramm ist unter Berücksichtigung dieser Aspekte umzusetzen.
  3. Für die nachhaltige Pflege von Kompensationsflächen werden Partner aus der Zivilgesellschaft gesucht. Die Gemeinde verpflichtet sich vorhandene Kompensationsflächen zu erhalten.
  4. Die Gemeinde setzt sich beratend in Bebauungsplänen zu Gunsten der Bepflanzung von Gärten mit insektenfreundlichen, heimischen Pflanzen, Büschen und Stauden ein. Auf Möglichkeiten zur Dachbegrünung und Gewinnung von selbstgenutzter Solarenergie wird in der Festsetzung von Bebauungsplänen besonders geachtet.
  5. Die Gemeinde schöpft die Möglichkeiten für selbstgenutzte Solarenergie auf kommunalen Flächen aus.
  6. Zukünftige Sanierungen im gemeindlichen Altbestand erfolgen nachweislich klimafreundlich. Vor Durchführung einer Sanierung berichtet die Verwaltung insoweit dem zuständigen Fachausschuss über die geplante Maßnahme.

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