Aktuelles aus dem Ausschussfür Bau- Planung und Entwicklung

am Donnerstag den 17.08.2023 tagte nach der Sommerpause der Ausschuss für Bau- Planung- und Entwicklung.

An dieser Sitzung hat unser Fraktionsvorsitzender Jörn Schumm als stimmberechtigter Beigerordneter teilgenommen und die Fraktion vertreten.

Es gab einige interessante Planungen die wir Euch hier kurz zusammenfassen.

Zunächste folgt der Link zu den öffentlichen Protokollunterlagen Ratsinformationssystem Gemeinde Grasberg

Unter Punkt 8 der TagesordnungTenneT Ersatzneubau380-kV-Leitung Conneforde-Sottrum hier: Einleitung des Raumordnungsverfahrens“ stellten zwei VertreterInnen der Firma TenneT aktuelle Planungen zum geplanten Trassenausbau zum Ersatz der bisherigen 220-kV-Leitung durch eine 380-kV Leitung vor, der 2031 beendet sein soll.

Zt. wird durch das Amt für Landesentwicklung Lüneburg geprüft, ob die vorgeschlagene Trassenführung, die von der vorherigen abweicht, mit den Grundsätzen der Raumordnung üereinstimmt oder ob Änderungen nötig sind.

Durch unser Ausschussmitglied Jörn Schumm wurde die Frage nach der rechtzeitigen Beteiligung/Information der betroffenen BürgerInnen über einen geänderten Trassenverlauf mit Nähe zu deren Höfen/Gebäuden im Hinblick auf geplante Abstände gestellt. TenneT teilte hierauf mit dass bereits im Juni 2023 ein Infomobil vor Ort gewesen sei.

Ob und wie die betroffenen BürgerInnen diese Information erreicht hat konnte das Unternehmen nicht mitteilen. Weitere Informationen seien jedoch im Rahmen der Bürgerbeteiligung geplant.

Die Frage nach der Höhe der geplanten Masten wurde ebenfallst durch Jörn Schumm gestellt.

Die vorhandenen Masten, die später zurückgebaut werden sollen weisen eine Höhe von 40-50 Meter auf.

Eine klare Antwort konnten die UnternehmensvertreterInnen hierauf nicht geben, da die Höhen jeweils unterschiedlich sein können. Auf jeden Fall seien sie jedoch jetzt schon höher geplant, mit einer Höhe von mehr als 60 Metern sei zu rechnen.

Wichtig ist uns, wie auch anderen Ausschussmitgliedern dasss geplante Mindestabstände so weit wie möglich von der Wohnbebauung entfernt bleiben.

Der Ausschuss fasste hierzu einen gemeinsamen einstimmigen Beschluss:

„Der Mindestabstand zur Wohnbebauung von 200 Meter im Innenbereich und
400 Meter im Außenbereich ist einzuhalten. Der Leitungsverlauf soll den größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung haben.“

Die Wümmezeitung berichtete zu diesem Tagesordnungspunkt wie folgt:

Artikel vom 19./20.08.2023 Neue Stromtrasse rückt dicht an Schmalenbeck heran

Zu Punkt 9 „Haltestellenmaßnahmen 2024„:

einstimmig beschlossen wurde die Sanierung zweier Haltestellen in Seehausen Höhe Hausnummer 11 und 23, die für 2024 geplant sind, weitere Planungen zu anderen Haltestellen folgen.

Der nächste Förderantrag kann seitens der Verwaltung erst für das Jahr 2025 gestellt werden.

„Für das Haltestellenprogramm des ZVBN im Jahr 2024 ist die Erneuerung der
Wartehäuser an der Seehauser Straße vor Nr. 11 und 23 zu beantragen. Dem
Gemeinderat wird vorbehaltlich der Beratung im Ausschuss für Liegenschaften
und Finanzen empfohlen, die Finanzierung im Haushalt 2024 zu berücksichtigen und hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 23.000 € bei einer Einnahme über
die voraussichtliche Zuwendung in Höhe von 5.000 € einzuplanen.“ (Zitat aus den öffentlichen Protokollunterlagen)

Artikel Wümme-Zeitung Buswartehäuser in Seehausen werden ersetzt

Zu Punkt 10 Aufstellung einer Innenbereichssatzung südlich der Seehauser Straße
(Drucksachen-Nr. 2023/0117)

Zitat und Quelle öffentliche Protokollunterlagen (Link siehe oben)

„Ratsherr Thimm spricht sich gegen die Aufstellung einer Innenbereichssatzung aus und weist darauf hin, dass nicht erklärbar sei, warum auf der einen Seite der Straße eine Außenbereichssatzung und auf der anderen Straßenseite eine Innenbereichssatzung gelten soll. Ratsfrau Warnken spricht sich für eine Lückenbebauung und Aufstellung einer Innenbereichssatzung aus und empfiehlt eine Bürgerversammlung für die Seehauser Anwohner durchzuführen, um ein Meinungsbild zu erhalten.
Bürgermeisterin Schorfmann weist auf sehr unterschiedliche Regelungen beispielsweise im Bereich der Tüschendorfer Straße hin, wo ebenfalls auf der einen Straßenseite eine Außenbereichssatzung gilt und auf der anderen Straßenseite zum Teil eine Entwicklungssatzung aufgestellt wurde. Es folgt eine weitere sehr intensive Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
Beigeordneter Schumm regt an vorab zu prüfen, wieviel Bebauung auf der nördlichen aber auch die südliche Seite nach der aktuellen Rechtslage möglich wäre und weist auf Ziffer 8.3. der Begründung zur Außenbereichssatzung für die Seehauser Straße hin, wonach eine Gebietsverträglichkeit vorhanden sein soll. Dies führt zu einer weiteren Aussprache.
Im Anschluss folgender einstimmiger Beschluss gefasst:
Der Antrag auf Schaffung von Baumöglichkeiten für die unbebaute Fläche an der Seehauser Straße zwischen Nr. 4 a und 6 wird zur Kenntnis genommen. Vor Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung einer Innenbereichssatzung für die Südseite der Seehauser Straße zwischen Nr. 2 d bis Nr. 48 ist eine Versammlung mit den Anliegern der Seehauser Straße vorzusehen. Das Ergebnis ist zur weiteren Beratung für eine nächste Sitzung vorzulegen.“

Ein weitergehender Beschluss zum Antrag des Grundstückseigentümers (Antrag und Kartenmaterial siehe öffentliche Sitzungsunterlagen / Link oben) wurde nicht gefasst, wir erwarten zeitnah das Ergebnis der zu planenden Versammlung der Dorfgemeinschaft Seehausen, zu der die Verwaltung nun einlädt.

Zu Punkt 11 Behandlung von Anfragen und Anregungen

ebenfalls aus der Niederschrift zitieren wir hier die Anfrage unseres Ausschussmitgliedes, einen ausführlichen Bericht zu genannten Zeitungsartikeln findet Ihr in unserem vorherigen Blogbeitrag.

„Beigeordneter Schumm weist auf verschiedene Zeitungsartikel aus früheren Jahren in Bezug auf die Belastung der Gewässer für die Fische und das aktuelle Fischsterben insbesondere in der Hamme aber auch in anderen Gewässern hin. Hierzu stellt er die Frage, ob der Gemeinde bekannt sei, was der Landkreis aufgrund der früheren Zeitungsberichte zur Verbesserung der Gewässerqualität unternommen habe. Bürgermeisterin Schorfmann bemerkt, dass unter diesem Tagesordnungspunkt grundsätzlich nur schriftliche Fragen beantwortet werden und ansonsten Anregungen gestellt werden können. Sie wird die Anfrage von Herrn Schumm somit als Anregung zur weiteren Prüfung mitnehmen. Ergänzend bemerkt sie, dass in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen der Wörpe Gewässerschutzstreifen eingerichtet wurden und die Gemeinde Grasberg viele Flächen entlang der Wörpe übernommen und naturnah gestaltet hat mit dem Ziel, einen zusätzlichen Schutz für das Gewässer zu erreichen. Niederschrift 13. Sitzung 6 von 6 Beigeordneter Schumm regt an, sich verstärkt mit dem Klimawandel zu befassen und dieses Thema zu priorisieren.“ (Ende Zitat)

Wir denken dass die Themen des Gewässerschutzes und Belastungen unserer regionalen Flüsse sowie Veränderungen des Klimas und der Umgang der Verwaltung und der Ratsmitglieder weiter in unseren Fokus und die politische Arbeit rücken müssen und sind gespannt auf das Ergebnis der Anfrage an den Landkreis.

aktuelle Ergänzung vom 17.09.2023 Artikel Weser Kurier vom 15.09.2023 „Sportfischer schlagen Alarm

Bei Fragen und Anregungen wendet Euch gerne weiterhin an uns.

Eure Fraktion Bündnis 90 Die Grünen Grasberg

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