Antrag vom 15.02.2022 zu Einfriedungen, Begrünung, Baumanpflanzungen und Schottergärten in zukünftigen Neubaugebieten

als grüne Fraktion nehmen wir wahr, dass die Gemeinde Grasberg z.Zt. viele Bauprojekte bzw. Planungen dazu auf der Agenda hat, seien es z.B. Schaffung von Wohnraum, Nachnutzungen, Neubaugebiete, Gewerbeflächen etc.

Wir finden es wichtig, dass gemeindeseitig in der Planungsphase bereits verdeutlicht wird, dass es in vielerlei Hinsicht wünschenswert bzw. notwendig ist, gesetzliche Vorgaben bzw. Erkenntnisse zur Bewahrung der Artenvielfalt und Biodiversität einzuhalten.

Der folgende Antrag wurde am 15.02.2022 gestellt, zuständig ist der Ausschuss für Bau, Planung und Entwicklung.

Auszug:

„Wir bitten folgende Vorgaben für zukünftige Baugebiete jeweils in den Bebauungsplan
aufzunehmen:

1.

Einfriedungen Die Einfriedung der Baugrundstücke entlang von öffentlichen Baugrundstücken darf
nur mit lebenden Hecken (z.B. Schnitthecken, Strauchbepflanzung) bis zu 1,5
Metern Höhe erfolgen. Es sind nur standortheimische Heckenpflanzen (z.B. Rot- o.
Hainbuche, Weißdorn, Liguster, Eibe) zulässig. Sonstige Zaunelemente zur
Abgrenzung des Grundstücks sind erlaubt, soweit sie hinter oder zwischen den
lebenden Hecken angeordnet werden und die Grünstruktur nicht dominieren.

In den neuen Baugebieten sehen wir immer mehr Zaun- und Sichtschutzanlagen aus
Metall und Kunststoff. Die Hecken sind ein kleiner Beitrag für unser Klima und
fördern den Erhalt der Artenvielfalt. Die positiven Effekte für eine Reduktion von
CO2, Verschattung, Verdunstung von Wasser, Nistplätzen tragen alle zur
Verbesserung des Klimas in Wohngebieten und der Natur bei. Eine lebende Hecke bietet

von Frühjahr bis Herbst einen mindestens gleich guten Sichtschutz, hohe
geschlossene Einfriedungen sehen furchtbar aus und erzeugen Wärme- und
Hitzestau. Die Verkehrssicherheit in Kurven und Einmündungsbereichen verbessert
sich ebenfalls bei einer reduzierten vorgeschriebenen Höhe. Eine angenehmere
Ansicht für Nachbarn und Spaziergänger erfolgt dadurch ebenfalls. Die angesetzte
Zaunhöhe ergibt sich aus der dreifachen Widerristhöhe mittelgroßer Hunderassen.

2.

a) Begrünung Im Wohngebiet sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen als Gärten mit
Pflanzen zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Dabei sind je 100 m² der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche 5 laubabwerfende Sträucher oder ein kleinkroniger
Laubbaum mit einem Mindestumfang von 14 bis 16 cm zu pflanzen und nach Abgang
zu ersetzen.

b) Baumanpflanzung Im Wohngebiet ist auf den Grundstücken ab einer Grundstücksfläche von 250 m² für
je 250 m² ein einheimischer, kleinkroniger Laubbaum oder ein hochstämmiger
Obstbaum mit je einem Mindestumfang von 14 bis 16 cm zu pflanzen und nach
Abgang zu ersetzen.

Begründung:
Bäume und Sträucher produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoff, Filtern Staub,
spenden Schatten und kühlen die Umgebung, bieten kleine Lebensräume, und sind
Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten.

3.

Schottergärten Schottergärten sind bereits seit 1995 nicht mehr erlaubt. Bürger*innen sollten zu
dem Thema weiter sensibilisiert werden, und der Mehrwert von grünen Gärten ist
verstärkt deutlich zu machen. Wir beantragen hiermit, dass bereits bestehende
Verbot in allen zukünftigen Bebauungsplänen noch einmal zusätzlich mit
aufzuführen und dort festzuschreiben. Die Baubehörde sollte bei der Umsetzung
durch die Verwaltung der Gemeinde Grasberg unterstützt werden.

In der niedersächsischen Bauordnung heißt es bereits 1995:
§ 9 Abs. 2 der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) schreibt dazu vor, dass nicht
überbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht
für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/im_fokus/informationen-zuschotterflachen-
in-niedersachsen-nicht-uberbaute-flachen-von-baugrundstuckenmussen-
grunflachen-sein-195221.html

Schotter heizt sich im Sommer stark auf, Feinstaub wird nicht gefiltert, die
Staubbelastung steigt, Lärm wird verstärkt, Wasser kann nicht oder nur schwer
versickern, Verlust der Bodenfunktionen und in Schottergärten finden Insekten,
Vögel und andere Gartentiere weder Nahrung noch Lebensraum.

Eine zusätzliche Unterstützung findet der Antrag auch durch den vom Landkreis frisch
aufgelegten Flyer „Schottergärten“, der dem Antrag beigefügt ist.“

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