Antrag vom 15.02.2022 zu Einfriedungen, Begrünung, Baumanpflanzungen und Schottergärten in zukünftigen Neubaugebieten 20. Februar 2022 als grüne Fraktion nehmen wir wahr, dass die Gemeinde Grasberg z.Zt. viele Bauprojekte bzw. Planungen dazu auf der Agenda hat, seien es z.B. Schaffung von Wohnraum, Nachnutzungen, Neubaugebiete, Gewerbeflächen etc. Wir finden es wichtig, dass gemeindeseitig in der Planungsphase bereits verdeutlicht wird, dass es in vielerlei Hinsicht wünschenswert bzw. notwendig ist, gesetzliche Vorgaben bzw. Erkenntnisse zur Bewahrung der Artenvielfalt und Biodiversität einzuhalten. Der folgende Antrag wurde am 15.02.2022 gestellt, zuständig ist der Ausschuss für Bau, Planung und Entwicklung. Auszug: „Wir bitten folgende Vorgaben für zukünftige Baugebiete jeweils in den Bebauungsplanaufzunehmen: 1. Einfriedungen Die Einfriedung der Baugrundstücke entlang von öffentlichen Baugrundstücken darfnur mit lebenden Hecken (z.B. Schnitthecken, Strauchbepflanzung) bis zu 1,5Metern Höhe erfolgen. Es sind nur standortheimische Heckenpflanzen (z.B. Rot- o.Hainbuche, Weißdorn, Liguster, Eibe) zulässig. Sonstige Zaunelemente zurAbgrenzung des Grundstücks sind erlaubt, soweit sie hinter oder zwischen denlebenden Hecken angeordnet werden und die Grünstruktur nicht dominieren. In den neuen Baugebieten sehen wir immer mehr Zaun- und Sichtschutzanlagen ausMetall und Kunststoff. Die Hecken sind ein kleiner Beitrag für unser Klima undfördern den Erhalt der Artenvielfalt. Die positiven Effekte für eine Reduktion vonCO2, Verschattung, Verdunstung von Wasser, Nistplätzen tragen alle zurVerbesserung des Klimas in Wohngebieten und der Natur bei. Eine lebende Hecke bietet von Frühjahr bis Herbst einen mindestens gleich guten Sichtschutz, hohegeschlossene Einfriedungen sehen furchtbar aus und erzeugen Wärme- undHitzestau. Die Verkehrssicherheit in Kurven und Einmündungsbereichen verbessertsich ebenfalls bei einer reduzierten vorgeschriebenen Höhe. Eine angenehmereAnsicht für Nachbarn und Spaziergänger erfolgt dadurch ebenfalls. Die angesetzteZaunhöhe ergibt sich aus der dreifachen Widerristhöhe mittelgroßer Hunderassen. 2. a) Begrünung Im Wohngebiet sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen als Gärten mitPflanzen zu begrünen und dauerhaft zu unterhalten. Dabei sind je 100 m² der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche 5 laubabwerfende Sträucher oder ein kleinkronigerLaubbaum mit einem Mindestumfang von 14 bis 16 cm zu pflanzen und nach Abgangzu ersetzen. b) Baumanpflanzung Im Wohngebiet ist auf den Grundstücken ab einer Grundstücksfläche von 250 m² fürje 250 m² ein einheimischer, kleinkroniger Laubbaum oder ein hochstämmigerObstbaum mit je einem Mindestumfang von 14 bis 16 cm zu pflanzen und nachAbgang zu ersetzen. Begründung:Bäume und Sträucher produzieren Sauerstoff, binden Kohlenstoff, Filtern Staub,spenden Schatten und kühlen die Umgebung, bieten kleine Lebensräume, und sindNahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten. 3. Schottergärten Schottergärten sind bereits seit 1995 nicht mehr erlaubt. Bürger*innen sollten zudem Thema weiter sensibilisiert werden, und der Mehrwert von grünen Gärten istverstärkt deutlich zu machen. Wir beantragen hiermit, dass bereits bestehendeVerbot in allen zukünftigen Bebauungsplänen noch einmal zusätzlich mitaufzuführen und dort festzuschreiben. Die Baubehörde sollte bei der Umsetzungdurch die Verwaltung der Gemeinde Grasberg unterstützt werden. In der niedersächsischen Bauordnung heißt es bereits 1995:§ 9 Abs. 2 der niedersächsischen Bauordnung (NBauO) schreibt dazu vor, dass nichtüberbaute Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein müssen, soweit sie nichtfür eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind.https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/im_fokus/informationen-zuschotterflachen-in-niedersachsen-nicht-uberbaute-flachen-von-baugrundstuckenmussen-grunflachen-sein-195221.html Schotter heizt sich im Sommer stark auf, Feinstaub wird nicht gefiltert, dieStaubbelastung steigt, Lärm wird verstärkt, Wasser kann nicht oder nur schwerversickern, Verlust der Bodenfunktionen und in Schottergärten finden Insekten,Vögel und andere Gartentiere weder Nahrung noch Lebensraum. Eine zusätzliche Unterstützung findet der Antrag auch durch den vom Landkreis frischaufgelegten Flyer „Schottergärten“, der dem Antrag beigefügt ist.“