Auftaktveranstaltung der kommunalen Wärmeplanung

Für den 10.09.2024 luden die kreisangehörigen Kommunen und der Landkreis OHZ gemeinsam zur Auftaktveranstaltung der kommunalen Wärmeplanung ein.

Unsere Fraktion und auch einige GrasbergerInnen informierten sich mit anderen Interessierten vor Ort.

Bundesweit beginnen jetzt Kommunen mit der kommunalen Wärmeplanung, die bis zum 30.06.2028 verpflichtend zu erstellen ist.

Der Landkreis Osterholz hat den Auftrag für die kommunale Wärmepanung im Landkreis Oterholz an die Dienstleister der Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG und die EWE Netz GmbH aus Oldenburg vergeben.

Der Redner Dr. rer. pol. Jens Clausen  (Mitgründer des Borderstep Instituts. Seit 2021 Mitglied des Wärmewende-Beirats der Landeshauptstadt Hannover) gind auf Themen wie:

  • Inhalt des GEG (Gebäudeenergiegesetz (Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden))
  • was bedeutet es, wenn ich zukünftig in einem Fernwärme-Versorgungsgebiet wohne? Oder in einem Gebiet mit dezentraler Wärmeversorgung?- Für welche Gebäude ist die Wärmepumpe nutzbar, gibt es Alternativen zur Wärmepumpe?
  • welche Optionen der Wärmeversorgung wird es zukünftig geben?
  • warum kann eine Photovoltaikanlage wichtig sein, wenn ich kostengünstig heizen möchte?

Es wurde u.A. auf Aspekte der energetischen Sanierung, den technischen Stand von Wärmepumen und deren aktuelle Effektivität eingegangen, sowie auf die anstehenden Preissteigerungen bei fossilen Brennstoffen (Gas-Öl) und die damit verbundenen positiven Aspekte der Umrüstung auf alternative Heizsystem wie auch Wärmepumpen.

Im Anschluss stellen sich die Dienstleister vor, die die kommunale Wärmeplanung für  die Kommunen im Landkreis Osterholz erstellen: die Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG und die EWE Netz GmbH aus Oldenburg.

Für eine Wärmepumpendemonstration stand das  Wärmepumpenteam der Leibniz Universität Hannover zur Verfügung.

Die Präsentation der Auftaktveranstaltung mit allen Informationen wurde durch den Landkreis hier zur Verfügung gestellt.

Da klar wurde das die flächendeckende Fernwärmeversorgung für unseren Ort nicht vorgesehen sein wird und zentrale Lösungen eher für Neubaugebiete in Frage kommen möchten wir an dieser Stelle gerne auf die aktuellen Förderprogramme für Privathaushalte im Bestand hinweisen, die jede/r in Anspruch nehmen kann die/der ein veraltetes/bestehendes Heizsystem in naher Zukunft austauschen möchte oder auch über eine energetische Sanierung nachdenkt.

Der Landkreis Osterholz bietet eine persönliche, individuelle und kostenlose Fördermittelberatung an:

https://www.energiewende-osterholz.de/fuer-buerger/foerdermoeglichkeiten

Informationen zu aktuellen Förderprogrammen für BürgerInnen und Unternehmen gibt es bei der KEAN – Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachen unter diesem Link:

https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/foerderprogramme/index.php

Bei  der KEAN werden auch weitere Beratungsmöglichkeiten in Niedersachsen aufgezeigt:

https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/energieberatung/hauseigentuemer/index.php

Die Förderprogramme selbst sind bei der BAFA und der KfW zu finden, die KfW bietet hier einen Wegweiser für Privatpersonen zu den entsprechenden Förderprogrammen z. B. für bestehende Immobilien

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien

Heizungsförderung für Privatpersonen-Wohngebäude:

ab dem 01.09.2024 ist zu beachten, dass für den Kauf und Einbau einer klimfreundlichen Heizung der Antrag vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.

Zu den geförderten Maßnahmen  gehören:

  • der Kauf und die Installation von
    • solar­thermischen Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebenen Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähigen Heizungen

· innovativer Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien

·  der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

·  Ausgaben für eine provi­sorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt

·  die Fach­planung und Bau­begleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz

·  die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker

·  die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen)

Hierfür gelten bestimmte Voraussetzungen.

Wie hoch Ihr voraussichtlicher Zuschuss­betrag für einzelne energe­tische Maß­nahmen ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förder­fähigen Kosten sind.

Zitat KfW Stand 9/2024:

Bei einem Einfamilien­haus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.

Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förder­fähigen Kosten nach der Anzahl der Wohn­einheiten:

  • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antrag­steller­gruppe – maximal 70 % als Zuschuss.

Zusätzlich können Sie einen Emissions­minderungs­zuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grund­förderung und gegebenen­falls einer oder mehreren Bonus­förderungen zusammen:

Quelle und weitere Infos: kfw.de

Stand September 2024

Da diese Fördermittel aktuell zur Verfügung stehen und für Neubauten und Gebäuden im Bestand abrufbar sind halten wir es für wichtig diese Infos hier zur Verfügung zu stellen, für Alle, die über eine zeitnahe Anschaffung/Umrüstung nachdenken.

Euer Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen in Grasberg

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