Zwischenruf aus dem Landtag -neues online-Format bietet einfach allen Infos aus erster Hand

Miteinander reden, statt übereinander.

Infos direkt aus dem Landtag gab es am 15.01.2026 beim neuen online-Format „Zwischenruf aus dem Landtag“, organisiert von Steffen (FSJ)

Diesmal bot das einstündige Format aktuelle Infos zum Thema Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen.

Pascal Leddin, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Niedersächsischen Landtag, gab Interessierten am 15.01.2026 online einen verständlichen Einblick in Ziele und Stand des geplanten Agrarstrukturgesetzes.
Aktuell erfolgte die Anhörung der Verbände. Es gab und gibt verschiedene Interessen, Kritik aber auch Lob und den Wunsch nach Umsetzung.
Einige Veränderungswünsche konnten seit dem ersten Gesetzesentwurf aufgenommen werden.

Fakt ist seit einigen Jahren: Pacht- und Kaufpreise für landwirtschaftliche Flächen explodieren, gerade hier in Niedersachsen. Kleine und mittlere Betriebe geraten unter Druck, Hofnachfolgen werden unattraktiv und außerlandwirtschaftliche Investoren kaufen sich in Äcker ein, landwirtschaftliche Flächen gehen verloren.
Ackerland wird knapper – und immer teurer.
Das Gesetz soll genau hier ansetzen:
✔️ Sharedeals sollen vermieden werden
✔️ Die Preisspirale soll gebremst werden
✔️ Wachstum gerade für kleine und mittelgroße bäuerliche Betriebe ermöglicht werden
✔️ Ackerland soll in landwirtschaftlicher Hand bleiben

In der offenen Runde, an der grüne OV-Mitglieder, Vertreter der Kommunalpolitik und Verbandsmitglieder teilnahmen wurde klar:
Ohne wirksame Regeln verlieren wir Betriebe und Böden.
Mit fairen Leitplanken soll die Zukunft unserer Landwirtschaft gesichert werden, und das ohne großen Bürokratieaufwand für Landwirte, die Verwaltungen in den Landkreisen und dem dort zuständigen Grundstücksverkehrsausschuss.
Zur Entlastung der Verwaltung des Landkreises als zuständige Behörde (die auch die Vorlagen für den Grundstücksverkehrsausschuss erstellt und die Vorarbeiten leiest) ist z.B. durch Förderung einer seitens der Verwaltung gewünschten Software geplant. Der Verwaltung und dem Ausschuss soll mit dem Gesetz eine bessere Handhabe gegeben werden (zur seit 2022 bestehenden Anzeigeplicht sollen Versagungsmöglichkeiten in bestimmten Fällen, und eine Zustimmungspflicht f. Sharedeals hinzuzkommen).

Pascal Leddin bot erneut an, ihn bei Fragen direkt per Mail zu kontaktieren.https://www.pascal-leddin.de/
Auf seiner Homepage findet Ihr alle Infos und Kontaktdaten 📤📩


💬 Informativ, kurzweilig und spannend war dieser kurze Einblick in die Arbeit eines Landtagsabgeordneten.
Danke für die Orga Steffen👏🏻
➡️ gerne mehr solcher Formate, die barrierefrei für alle zugänglich sind und Infos aus erster Hand bieten🌻

Hintergrund und weiterführende Infos:

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 26. August 2025 beschlossen, den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) in den Landtag einzubringen.

Hier findet Ihr Informationen zum neuen Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASVG) aus dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von unserer Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte

Welche Regelung besteht aktuell?

Allgemeine Informationen zu den seit dem 01.09.2022 betehenden Regelungen und Zuständikgeiten des Landkreises Osterholz findet Ihr hier

Zitat aus dieser Quelle:

Verträge über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke bedürfen einer Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) bzw. einer Anzeige nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) ergänzt durch das Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG). Bis zur Erteilung der jeweiligen Grundstücksverkehrsgenehmigung sind die vorliegenden Verträge schwebend unwirksam.

Sowohl das GrdstVG, das NGrdstLwG sowie das LPachtVG dienen dem Schutz der Landwirtschaft vor Ausverkauf des Bodens und zur Erhaltung und Verbesserung der Agrarstruktur.

Umgang mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverträgen

Ab dem 01.09.2022 gelten in Niedersachsen neue Regelungen zum Umgang mit landwirtschaftlichen Grundstücken. Danach unterliegen Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken bereits ab einer Größe von 0,5 ha der Genehmigungspflicht. Land- und / oder forstwirtschaftliche Grundstücksveräußerungen, sei es durch Kauf, Übertragung, Tausch, Erbauseinandersetzungen unter dieser Größe unterliegen grundsätzlich nicht der Genehmigungspflicht nach dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem NGrdstLwG. Dies gilt allerdings nicht, wenn eine Teilung von Grundstücken zur Umgehung der Genehmigungspflicht erfolgt. Bei der Prüfung der Genehmigungsfreigrenze sind darüber hinaus alle Veräußerungsgeschäfte des Veräußernden der letzten drei Jahre aus dem Zuständigkeitsbereich derselben Genehmigungsbehörde hinzuzuaddieren.

Für die Beantragung der Genehmigung von Veräußerungsgeschäften  ist durch den Notar oder einer der Vertragspartner ein Antrag auf Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung bei der zuständigen Behörde zu stellen. Landwirtschaftsbehörde für das Kreisgebiet ist der Landkreises Osterholz. „

Landpachtverträge

Ähnlich wie bei den land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksverträgen verhält es sich bei den Landpachtverträgen. Hier entscheidet der Grundstücksverkehrsausschuss über die Beanstandung oder Nichtbeanstandung der angezeigten Pachtverträge unter der Anwendung des Landpachtverkehrsgesetzes (LPachtVG) und des Gesetzes über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) . Pachtverträge über land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unter 0,5 ha sind von der Anzeigepflicht ausgenommen.

Grundstücksverkehrsausschuss

Der Grundstücksverkehrsausschuss der Landkreises Osterholz setzt sich zusammen aus 2 Vertretern des Kreistages und 3 Vertretern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Mitglieder des Grundstücksverkehrsausschusses entscheiden alle 4 Wochen in einer nichtöffentlichen Sitzung über die vorliegenden Anträge unter Anwendung des Grundstücksverkehrsgesetzes.

Woran wird gearbeitet und was soll das neue Agrarstrukturgesetz verbessern?

Hier findet Ihr ausführliche Informationen zum neuen Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen (NASVG) aus dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz von unserer Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte

Auszug und Zitat aus dieser Quelle:

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzesentwurfes sind:

Die Preismissbrauchsregelung zur Vermeidung von Bodenspekulation und Dämpfung von Kauf- und Pachtpreisen wird gestärkt. Eine Regelung ist vorgesehen, die preisdämpfend wirken und gleichzeitig betrieblichen Aspekten ausreichend Rechnung tragen soll. So ist eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei einem Kaufpreis von 50 Prozent über dem Verkehrswert bzw. Pachtzins von 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht vorgesehen.

Neu ist, dass Genehmigungsbehörden eine Versagungsmöglichkeit haben, wenn es durch den Kauf oder die Pacht zu einer agrarstrukturell nachteiligen Flächenanhäufung kommen würde. So soll eine breite Eigentumsstreuung gewährleistet und eine Flächenkonzentration vermieden werden.

Wichtig ist dabei, dass Entwicklungsbedarfe und Entwicklungsziele bäuerlicher Betriebe berücksichtigt werden. Niedersächsische Betriebe dürfen weiterhin wachsen. Die Flächenentwicklung soll jedoch nicht vollständig dem Spiel der freien Kräfte und dem Belieben der Einzelnen überlassen werden, denn eine Flächenanhäufung bei Einzelnen kann die umgebende Agrarstruktur und die Entwicklung anderer lebensfähiger Betriebe beinträchtigen.

Künftig soll es auch eine Versagungsmöglichkeit der Genehmigungsbehörden bei fehlendem Zusammenhang zwischen der Fläche und dem erwerbenden oder pachtenden Betrieb geben. Dies soll zum Beispiel dann greifen können, wenn die Fläche weit entfernt von dem Betrieb der erwerbenden oder pachtenden Person liegt.

Dabei ist wichtig: Die Regelungen sind dynamisch ausgestaltet. Das heißt, die Grundstückverkehrsausschüsse haben Spielraum zur angemessenen Behandlung der Einzelfälle.

Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt werden. Bisher gab es nur eine Genehmigungspflicht bei direkten Flächenkäufen, nicht jedoch, wenn jemand einen Anteil an einer Gesellschaft erwirbt, die wiederum Flächen besitzt. Dieses bisher unregulierte Hintertürchen für branchenfremde Investoren wollen wir schließen!“

Das im gesetzgebungsverfahren befindliche Agrarstrukturgesetz und seine Ausgestaltung ist Thema auch hier bei uns.

Es gibt viele unterschiedliche Perspektiven und Meinungen, die so unterschiedlich sind wie die Situationen der landwirtschaftlichen Betriebe und der Verbände, die sie vertreten.

Wir möchten gerne dazulernen, uns und Euch informieren und sind dankbar, dass unsere grüne Landtagsfraktion Informationen und kurzweilige online-Formate anbietet.

Es ist gut, dass aus erster Hand zum aktuellen Gesetzgebungsverfahren informiert wird und wir von unterschiedliche Meinungen hören konnten.

Durch das online-Format konnten auch wir hier in Grasberg mit drei Mitgliedern unseres Ortsverbandes dabei sein und einen Eindruck gewinnen, welche Überlegungen und Perspektiven es gibt und mehr zu den Hintergründen des Ministeriums erfahren.

Unsere grünen Fraktionsmitglieder der Landtagsfraktion sind für jede/n erreichbar und ansprechbar und können direkt von jeder Bürgerin und jedem Bürger angeschrieben werden. Das ist wichtig.

Seid doch gerne beim nächsten mal auch dabei, wenn es einen neuen Zwischenruf zu einem ganz anderen Thema gibt.

Es grüßt Euch Euer Ortsverband Bündnis 90/Die Grünen Grasberg 🌻

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