Bauernland in Bauernhand – geplantes Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen
am 23.08.2025 waren Mitglieder unserer Ortsverbände eingeladen,
als Julia Verlinden (MdB/Stellvertretende Fraktionsvorsitzende/stellvertretendes Mitglied im Verkehrsausschuss/Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Energie),
Miriam Staudte (Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Niedersachsen)
und Pascal Leddin (MdL und Sprecher für Agrarpolitik, Fischerei und Katastrophenschutz im Landtag Niedersachsen)
in Osterholz-Scharmbeck auf unserer Regionalkonferenz zu Gast waren.
Im ersten Teil erhielten wir ausführliche Informationen zu dem für unsere ländliche Region spannenden Thema des geplanten Agrarstrukturgesetzes für Niedersachsen, wo es jetzt um die Beteiligung und Expertise unserer Landwirte und deren Verbände geht.
Gerne nutzten wir die Gelegenheit zum Austausch.
Aus den hiesigen Ortsverbänden folgten viele Mitglieder der Einladung. Als Delegierte des Kreisvorstandes nahm auch Gerhild Lemke (OV Grasberg / Teilnehmerin LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Landwirtschaft, Forst und Ländliche Räume) teil. Susanne Helvogt-Liebig war als OV Mitglied dabei (Grasberg) dabei.

und darum geht es:
(Quelle:Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz):
Agrarstrukturgesetz für Niedersachsen
Den landwirtschaftlichen Bodenmarkt gerechter gestalten
Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es deshalb immer schwieriger, notwendige Flächenaufstockungen über Kauf und Pacht vorzunehmen. Zwar unterliegen Flächenkäufe und Pachtungen auch heute schon einer Genehmigungs- und Anzeigepflicht. Die bisherigen Gesetze haben sich jedoch oft als nicht ausreichend erwiesen. Das wollen wir ändern!
Die Niedersächsische Landesregierung hat deshalb den Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung und Verbesserung einer bäuerlichen Agrarstruktur in Niedersachsen“ (Niedersächsisches Agrarstruktursicherungs- und Agrarstrukturverbesserungsgesetz, kurz: NASVG) am 27. August 2024 zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Ziele der Gesetzesinitiative sind die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe und die Verbesserung der Agrarstruktur. Land- und forstwirtschaftlicher Grund und Boden soll vorwiegend den Land- und Forstwirten, die ihn selbst bewirtschaften, zugutekommen und vorbehalten bleiben. Gleichzeitig wollen wir den landwirtschaftlichen Boden vor Spekulationen und branchenfremden Investoren schützen.
Besonders im Blick haben wir bei der Gesetzesänderung Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer: Die landwirtschaftlichen Flächen müssen jetzt und auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Und, wir wollen die Gründung oder Übernahme von Betrieben – und hier speziell den Flächenzugang – künftig erleichtern.
Derzeit werden die Rückmeldungen aus der Verbandsbeteiligung im Ministerium ausgewertet. Stand heute sind dies die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzentwurfs:
Die Genehmigung für Kauf – bzw. Pacht – soll künftig insbesondere dann versagt oder eingeschränkt werden können, wenn
1. die Betriebsgröße ein Vierfaches über der durchschnittlichen Fläche niedersächsischer Betriebe liegt (73 Hektar nach der Landwirtschaftszählung 2020, also derzeit 292 Hektar) oder
2. die Erwerbs- oder Pachtfläche in keinem Zusammenhang zu dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb der erwerbenden Person aufweist oder
3. der Kaufpreis den Verkehrswert um 50 Prozent übersteigt, bzw. der Pachtzins 50 Prozent über der durchschnittlichen Pacht vergleichbarer Flächen liegt.
Dabei ist wichtig: Die Regelungen sind dynamisch ausgestaltet. Das heißt, die Grundstückverkehrsausschüsse haben Spielraum zur angemessenen Behandlung der Einzelfälle. Das bedeutet: Selbstverständlich können niedersächsische Betriebe weiterhin wachsen!
Es soll eine Zustimmungspflicht der Genehmigungsbehörden für so genannte Share Deals an Gesellschaften mit ländlichem Grundbesitz eingeführt werden. Bisher gab es nur eine Genehmigungspflicht bei direkten Flächenkäufen, nicht jedoch, wenn jemand einen Anteil an einer Gesellschaft erwirbt, die wiederum Flächen besitzt. Dieses bisher unregulierte Hintertürchen für branchenfremde Investoren wollen wir schließen!
Das Gesetz wird auch zur Entbürokratisierung und Vereinfachung beitragen, da es drei Gesetze des Bundes ersetzen wird:
-das Grundstückverkehrsgesetz,
-das Landpachtverkehrsgesetz und
-das Reichssiedlungsgesetz.
Integriert werden sollen außerdem Inhalte aus dem niedersächsischen Gesetz über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft aus der vorherigen Legislatur, das dann aufgehoben wird.
Viele weitere Infos findet Ihr hier beim: Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Link)
Exkursion ins Ahrensfelder Moor
Am Nachmittag führte Dr. Hans-Gerhard Kulp (Dipl.-Biologe), Vorstandssprecher, Schutzgebietsbetreuung, Moorschutz, Flora/Vegetation der Biologischen Station Osterholz (BIOS) uns durch das teilabgetorfte Hochmoor „Ahrensfelder Moor“ (Projektträger Landkreis Osterholz seit 2015) welches sich über 66 ha erstreckt, sich im Besitz des Landkreises befindet und nach langer Vorarbeit inzwischen auf 16 ha wiedervernässt wird.
Infos gibt es hier beim Landkreis Oterholz (Link)
Gerne teilen wir einige Eindrücke der spannenden Exkursion, auf der wir uns ein Bild machen konnten dass Lebensräume für seltene Pflanzen und Tierarten inzwischen geschaffen wurden und wie aus einem Klimakiller hier bei uns langsam ein Klimaretter wird, denn durch den Stopp der Moorzehrung wird nämlich der Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxyd unterbunden.






Bei der Exkursion war für unseren Kreisvorstand Thomas Malohn (OV-Grasberg) dabei.
Für die gelungene Orga und den spannende Möglichkeit zum Austausch bedanken wir uns bei allen Teilnehmenden und dem OV Osterholz-Scharmbeck.
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